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Wie können sich Studenten absichern?

Wie lange man bei den Eltern als automatisch mitversichert gilt, ist den meisten jungen Menschen nicht bewusst. Hat man sich jedoch erst einmal für ein Studium eingeschrieben, folgt parallel dazu auch die Frage nach der Krankenkassenversicherung. Spätestens dann machen sich junge Menschen Gedanken darüber, wie sich ihre Versicherung in der Zukunft gestalten soll. In der Regel endet die Familienversicherung mit der Vollendung des 25. Lebensjahres, wobei als Ausnahme gilt, dass bei jungen Männern abgeleistete Wehrdienst- und Zivildienstzeiten hinzugerechnet werden. Danach müssen sich auch Studenten selber krankenversichern.

Für diese Fälle werden spezielle studentische Versicherungsmodelle angeboten, sodass sich viele Studenten die Frage stellen, ob sich für sie eine private Krankenversicherung überhaupt lohnt.
Studenten können sich grundsätzlich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Aber hierbei sollte man mit Vorsicht vorgehen, da dieser entscheidende Schritt nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und zudem für das gesamte Studium gilt.
Werden junge Menschen nochwährend der Studienzeit Eltern, muss der Nachwuchs gesondert versichert werden. Darin liegt auch einer der entscheidenden Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der alle Familienmitglieder, die über kein eigenes Einkommen verfügen, als automatisch mitversichert gelten.
Derjenige, der sich während des Studiums dazu entschließt, eine private Krankenversicherung abzuschließen, kann zudem vom Eintrittsalter profitieren, da die Gesundheitsprüfung in der Regel ohne Befunde ausfällt.
Wer sich als Lehramtsanwärter privat versichern lassen will, gilt bereits während der Studienzeit als begünstigt, da diese Gruppe nach der abgeschlossenen Ausbildung in das Beamtenverhältnis wechselt.

Kann ein Studierender die Regelstudienzeit nicht einhalten, sollte er sich unbedingt über eine Absicherung im Krankheitsfalle erkundigen. Denn auch die studentische Versicherung läuft mit Vollendung des 30. Lebensjahres oder nach dem Abschluss des 14. Fachsemesters aus.
Dann kann nur in Ausnahmefällen die Krankenversicherungszeit verlängert werden. Zu diesen besonderen Kriterien gehören Gründe wie Wartezeiten im jeweiligen Auswahlverfahren, eine längere Erkrankung oder ein Hochschulzugang über den zweiten Bildungsweg dazu, die eine Verlängerung ermöglichen.
Versicherungen nehmen diese Ausnahmesituationen jedoch genau unter die Lupe, bevor einer Verlängerung der Versicherungszeit stattgegeben wird.

Autor: Robert Jacobi
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